Der EU-Heimtierpass



EU-Heimtierpass


Aufgrund der neuen gemeinschaftsrechtlichen EU- Regelung die ab 3. Juli 2004 in Kraft trat muß für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend verbracht werden, ein Pass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden.

Dieser neue Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mittels Mikrochip oder übergangsweise noch bis zum Jahr 2011 durch Tätowierung identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.

Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren wie auch für den Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU.

Die Mitgliedstaaten Schweden und Vereinigtes Königreich sind ermächtigt, für eine Übergangsfrist von fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall beizubehalten. Entsprechende Behandlungen bzw. Bestätigungen können nunmehr aber direkt im EU-Heimtierausweis vermerkt werden.

Die neuen EU-Heimtierausweise werden von niedergelassenen Tierärzten ausgestellt, die für diesen amtlichen Vorgang von den nach Landesrecht zuständigen Behörden autorisiert werden. Anders als bei den bisher gebräuchlichen gelben Impfpässen handelt es sich bei dem neuen blauen EU-Heimtierausweis um ein amtliches Dokument, dessen Ausstellung bezahlt werden muss.

Übergangsregeln gegen Reisechaos
Trotz des neuen Pflichtausweises besteht kein Grund zur Panik. Zwar wurden seit 3. Juli 2004 nur noch die neuen Ausweise ausgestellt, aber die EU-Kommission hatte Übergangsregelungen für den privaten Reiseverkehr beschlossen; demnach können die bisher verwendeten Gesundheits- und Impfzeugnisse oder Bescheinigungen weiter verwendet werden, wenn sie
  • vor dem 03.07. 2004 ausgestellt wurden,
  • noch gültig sind (in Bezug auf Impfschutz [gültig bis 12 Monate nach letzter Tollwutimpfung], ggf Antikörpertiter und Behandlung gegen bestimmte Bandwürmer und Zecken),
  • den inhaltlichen Anforderungen des EU-Heimtierausweises entsprechen (d. h. in Bezug auf Angaben zum Tier, zu seiner individuellen Kennzeichnung durch Tätowierung oder Mikrochipping und seinem Besitzer).

Die EU-einheitlichen Passformulare müssen also zunächst nur für Heimtiere der betroffenen Arten verwendet werden, deren Besitzer ab dem 03.07.2004 nicht mehr über geltende ("alte") Bescheinigungen verfügen und die daher ein neues Dokument für die Reise in andere Mitgliedstaaten benötigen.


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