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Aufgrund der neuen gemeinschaftsrechtlichen EU- Regelung die ab 3. Juli 2004 in Kraft trat
muß für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend
verbracht werden, ein Pass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden.
Dieser neue Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mittels
Mikrochip oder übergangsweise noch bis zum Jahr 2011 durch Tätowierung identifizierbar und die
Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Pass
den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.
Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren
wie auch für den Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU.
Die Mitgliedstaaten Schweden und Vereinigtes Königreich sind ermächtigt, für eine Übergangsfrist von fünf
Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut (Blutuntersuchung auf
Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall
beizubehalten. Entsprechende Behandlungen bzw. Bestätigungen können nunmehr aber direkt im
EU-Heimtierausweis vermerkt werden.
Die neuen EU-Heimtierausweise werden von niedergelassenen Tierärzten ausgestellt, die für diesen amtlichen
Vorgang von den nach Landesrecht zuständigen Behörden autorisiert werden. Anders als bei den bisher
gebräuchlichen gelben Impfpässen handelt es sich bei dem neuen blauen EU-Heimtierausweis um ein amtliches
Dokument, dessen Ausstellung bezahlt werden muss.
Übergangsregeln gegen Reisechaos
Trotz des neuen Pflichtausweises besteht kein Grund zur Panik. Zwar wurden seit 3. Juli 2004 nur noch
die neuen Ausweise ausgestellt, aber die EU-Kommission hatte Übergangsregelungen für den privaten Reiseverkehr
beschlossen; demnach können die bisher verwendeten Gesundheits- und Impfzeugnisse oder Bescheinigungen weiter
verwendet werden, wenn sie
- vor dem 03.07. 2004 ausgestellt wurden,
- noch gültig sind (in Bezug auf Impfschutz [gültig bis 12 Monate nach letzter Tollwutimpfung], ggf
Antikörpertiter und Behandlung gegen bestimmte Bandwürmer und Zecken),
- den inhaltlichen Anforderungen des EU-Heimtierausweises entsprechen
(d. h. in Bezug auf Angaben zum Tier, zu seiner individuellen Kennzeichnung durch Tätowierung
oder Mikrochipping und seinem Besitzer).
Die EU-einheitlichen Passformulare müssen also zunächst nur für Heimtiere der betroffenen Arten verwendet
werden, deren Besitzer ab dem 03.07.2004 nicht mehr über
geltende ("alte") Bescheinigungen verfügen und
die daher ein neues Dokument für die Reise in andere
Mitgliedstaaten benötigen.
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